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Die Reanimationsrichtlinien der BundesärztekammerZusammengefasst nach einem Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt 97, Heft 11, 17. März 2000 |
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Wichtige Hinweise: Die hier wiedergegebene Zusammenfassung richtet sich an Menschen mit Vorkenntnissen in Erster Hilfe und Reanimation. Sie dient rein informativen Zwecken und ist weder als Anleitung zur Ersten Hilfe / Reanimation noch als Ersatz für die Ausbildung in Erster Hilfe / Reanimation durch eine anerkannte Ausbildungsorganisation gedacht. Dieser Text ist zwar von einem Notfallarzt Korrektur gelesen, dennoch können wir keine Garantie für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben übernehmen. Die Website der Bundesärztekammer finden Sie unter: http://www.bundesaerztekammer.de Zusammenfassung:Nach welchen Standards reanimieren Sie? European Resucitation Council? American Heart Association? Viele Standards verbreiten viel Verwirrung, so dass bereits 1990 der Beirat für erste Hilfe und Wiederbelebung der Bundesärztekammer auf wissenschaftliche Erkenntnisse fußende Richtlinien für die Wiederbelebung und Notfallversorgung festgelegt hat. Jetzt wurden diese für Deutschland neu überarbeitet. Eines ist sicher, der diagnostische Block ist weiterhin Standard im deutschen Reanimationsverfahren. |
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EinleitungAufgrund der bis jetzt bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entstanden nationale und international Reanimationsstandards. Diese sind durch die lokalen Gegebenheiten geprägt. So wird z.B. in den USA deutliche mehr präklinisch reanimiert, wobei der Anteil an Ärzten bei der präklinischen Reanimation weit unter den deutschen Quoten liegt. Um die deutschen Verhältnisse einzubeziehen, hat sich der Beirat für erste Hilfe und Wiederbelebung der Bundesärztekammer entschlossen, die bereits seit 1990 vorliegenden Reanimationsempfehlungen zu überarbeiten. Die Anfang 2000 aktuell herausgegebenen Empfehlungen werden hier zusammengefasst dargestellt. |
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BasismaßnahmenDie Bewusstseinskontrolle soll primär durch eine laute Ansprache erfolgen. Reagiert der Patient der Patient nicht, soll der Patient leicht an der Schulter geschüttelt werden oder durch Umfassen des Unterkiefers ein taktiler Reiz gesetzt werden. Auch leichte Schläge auf die Wange sind erlaubt. Nach Inspektion und gegebenenfalls Reinigung der Mundhöhle wird die Atmung durch Beobachtung von Brustkorbbewegungen, vernehmen von Atemgeräuschen oder fühlen von Luftbewegungen am Ohr durchgeführt. Die Kreislaufkontrolle soll nicht länger als 10 Sekunden dauern, so dass nur eine einseitige Kontrolle der A. carotis erforderlich ist. Die oben beschriebenen Verfahren werden als diagnostischer Block bezeichnet. Nach Durchlaufen des diagnostischen Blocks wird über das weitere Vorgehen entsprechend Abbildung 1 entschieden. Bei der Atemspende kann sowohl die Mund-zu-Nase, als auch die Mund-zu-Mund-Beatmung angewandt werden. Das Atemzugvolumen wurde auf ca. 600 ml reduziert, wobei durch Inspektion des Hebens des Thorax eine ausreichende Insufflation vorhanden sein muss. Zum Festlegen des Druckpunktes für die Herzdruckmassage dient neuerdings die Stelle, an der Rippen und Brustbein sich vereinigen. Der Mittelfinger lokalisiert diese Stelle, und der Zeigefinger wird daneben gesetzt. Der Handballen wird dann kopfwärts zum Zeigefinger platziert. Die Drucktiefe beträgt 4-5 cm. Es soll eine Massagefrequenz von 100/min. erreicht werden. |
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Erweiterte ReanimationsmaßnahmenAngepasst an internationale Empfehlungen wird für die Durchführung der Reanimation nunmehr ein universeller Algorithmus verwendet (Abbildung 2). Wird ein Kreislaufstillstand zum Beispiel unter Monitorkontrolle beobachtet, darf ein primärer präkardialer Faustschlag innerhalb von einer Minute durchgeführt werden. Danach ist nicht mehr mit einem Erfolg dieser Maßnahme zu rechnen. Es erfolgt eine Aufteilung des Algorithmus in den Zweig für das Kammerflimmern, bzw. die pulslose ventrikuläre Tachykardie und in nicht zu defibrillierende Rhythmen, wie die Asystolie und die elektromechanische Dissoziation (EMD). Die Defibrillation wird entsprechend internationalen Empfehlungen als Dreierserie mit steigenden Energien von 200/300/360 Joule durchgeführt. Ab der zweiten Serie wird durchgehend mit 360 Joule defibrilliert. Zwischen den Dreierserien der Defibrillation soll maximal ein Zeitraum von 1 Minute liegen. Im Bereich des Atemwegsmanagement hat die Intubation in Deutschland einen höheren Stellenwert als im internationalen Vergleich. Über den möglichst frühzeitig gelegten Tubus sollen Medikamente zunächst endobronchial verabreicht werden. Erst im späteren Verlauf wird der i.V. Zugang gelegt. Als Medikament der Wahl wird Adrenalin empfohlen. Bei der endobronchialen Applikation werden 3 mg auf 10 ml physiologischer Kochsalzlösung verdünnt verabreicht. Bei der i.V. Gabe werden 1 mg auf 10 ml verdünnt alle 2-3 Minuten gegeben. Alternativ wird eine Dosierung mit 1/2/3 mg angegeben. Nach der dritten Adrenalingabe kann bei ausbleibendem Erfolg die Dosis auf 5 mg erhöht werden. Als weitere Medikamente werden Lidocain und Atropin als Antiarythmika genannt. Lidocain wird nach der Defibrillation und Adrenalingabe bei persistierendem Kammerflimmern oder pulsloser ventrikulärer Tachykardie in einer Dosis von 1,5 mg/kg Körpergewicht eingesetzt. Atropin kann bei einer Asystolie einmal nach der ersten Adrenalingabe in einer Dosis von 3 mg gegeben werden. Natriumbikarbonat (NaHCO3) ist deutlich in den Hintergrund gerückt und soll, wenn überhaupt, erst nach einer Reanimationsdauer von mehr als 20 Minuten in der Dosis von 0,5 ml Val/kg Körpergewicht gegeben werden. Die neuen Reanimationsempfehlungen der Bundesärztekammer fassen die internationalen Empfehlungen und Standards zusammen und adaptieren diese an die nationalen Gegebenheiten. Durch die Einführung des universellen Algorithmus ist die Reanimation durch Beschränkung auf das notwendige Mindestmaß einfach durchzuführen. |
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